Aufnahmeantrag für den Förderkreis
Bei einer Spendensumme bis zu 200,- € pro Jahr genügt dem Finanzamt der Zahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kopie des Kontoauszugs) der Bank.
Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 ist es noch einfacher geworden, Spenden von der Steuer abzusetzen. Und das Sogar ohne Spendenbescheinigung.
Abzugsfähig von der Einkommensteuer sind alle Spenden an gemeinnützige Vereine, also auch an den TC Marburg oder den Förderkreis des TC Marburg.
Spenden dürfen in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden. Überschreitet jemand diese Grenze, so kann er Spenden unbegrenzt in kommende Jahre "vortragen" und dann von der Steuerschuld abziehen.
Hiermit ermächtige ich den Förderkreis des Marburger TC 1912 e. V., den u. a. Beitrag von meinem Konto bis auf Widerruf abbuchen zu lassen. Die Abbuchung erfolgt jeweils im Dezember des laufenden Jahres.
Der Antrag kann auch per PDF-Formular heruntergeladen, ausgefüllt und abgesandt werden (siehe unten).