Aufnahmeantrag für den Förderkreis
Bei einer Spendensumme bis zu 200,- € pro Jahr genügt dem Finanzamt der Zahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kopie des Kontoauszugs) der Bank.
Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 ist es noch einfacher geworden, Spenden von der Steuer abzusetzen. Und das Sogar ohne Spendenbescheinigung.
Von der Einkommenssteuer abzugsfähig sind alle Spenden an gemeinnützige Vereine, mildtätige sowie kirchliche Organisationen, so auch an der TC Marburg oder der Förderkreis des TC Marburg.
Spenden können bis zu einer max. Höhe von bis zu 20 Prozent der eigenen Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden. Überschreitet eine Person diese Grenze, so kann sie im kommenden Jahr die
Spenden unbegrenzt "vortragen" und von der Steuerschuld abziehen.
Hiermit ermächtige ich den Förderkreis des Marburger TC 1912 e. V., den u. a. Beitrag von meinem Konto bis auf Widerruf abbuchen zu lassen. Die Abbuchung erfolgt jeweils im Dezember des laufenden Jahres.
Der Antrag kann auch per PDF-Formular heruntergeladen, ausgefüllt und abgesandt werden (siehe unten).